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   BGH, 23.04.1969 - I ZR 101/67   

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https://dejure.org/1969,6768
BGH, 23.04.1969 - I ZR 101/67 (https://dejure.org/1969,6768)
BGH, Entscheidung vom 23.04.1969 - I ZR 101/67 (https://dejure.org/1969,6768)
BGH, Entscheidung vom 23. April 1969 - I ZR 101/67 (https://dejure.org/1969,6768)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wichtiger Grund zur Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses - Beeinträchtigung des Vertrages wegen der Abrede einer tarifwidrigen Vergütung für künftig durchzuführende Transporte - Schutz des uneingeschränkten Wettbewerbs des Güterkraftverkehrsgewerbes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1969, 731
  • DB 1969, 1598
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.06.1966 - V ZR 68/65

    Teilnichtigkeit eines Rechtsgeschäfts

    Auszug aus BGH, 23.04.1969 - I ZR 101/67
    Der Bundesgerichtshof hat diese Rechtsprechung dahin modifiziert, es sei damit noch nichts darüber gesagt, was zu geschehen habe, wenn der noch bleibende Rest mit diesem Inhalt von den Vertragspartnern nicht gewollt gewesen sei; vielmehr seien die übrigen Vertragsbestimmungen nur dann rechtswirksam, wenn sie mit diesem Inhalt von den Parteien für sich allein gewollt seien, was im einzelnen Fall vom Tatrichter zu prüfen sei (BGHZ 45, 376, 379) [BGH 29.06.1966 - V ZR 68/65] .
  • BGH, 29.03.1968 - I ZR 97/66

    Abrechnung von Transporten im Güterfernverkehr nach den für den Güternahverkehr

    Auszug aus BGH, 23.04.1969 - I ZR 101/67
    Daß im Streitfall dem Kläger die Unzulässigkeit tarifwidriger Vereinbarungen bekannt war, ist nicht streitig - der Kläger bestreitet vielmehr, eine solche Vereinbarung geschlossen zu haben, was aber zugunsten der Beklagten zu unterstellen ist - die Beklagte muß sich zumindest so behandeln lassen, als ob ihr die Tarifwidrigkeit und damit die Nichtigkeit der Vereinbarung bekannt gewesen wäre; der Bundesgerichtshof hat insoweit bereits mehrfach ausgesprochen, daß der in einem nicht unbeachtlichen Umfang mit dem Güterkraftverkehr zusammenarbeitende Unternehmer sich von den Tarifvorschriften Kenntnis verschaffen muß (BGH NJW 1960, 1250; NJW 1968, 1136, 1137 [BGH 29.03.1968 - I ZR 97/66] ; Urteil vom 11. Dezember 1968 - I ZR 96/67) und sich auf eine fehlende Kenntnis der Tarifvorschriften nicht berufen kann.
  • BGH, 11.12.1968 - I ZR 96/67

    Ausführung eines Transports des Aushubs von mehreren Fuhrunternehmen - Vorliegen

    Auszug aus BGH, 23.04.1969 - I ZR 101/67
    Daß im Streitfall dem Kläger die Unzulässigkeit tarifwidriger Vereinbarungen bekannt war, ist nicht streitig - der Kläger bestreitet vielmehr, eine solche Vereinbarung geschlossen zu haben, was aber zugunsten der Beklagten zu unterstellen ist - die Beklagte muß sich zumindest so behandeln lassen, als ob ihr die Tarifwidrigkeit und damit die Nichtigkeit der Vereinbarung bekannt gewesen wäre; der Bundesgerichtshof hat insoweit bereits mehrfach ausgesprochen, daß der in einem nicht unbeachtlichen Umfang mit dem Güterkraftverkehr zusammenarbeitende Unternehmer sich von den Tarifvorschriften Kenntnis verschaffen muß (BGH NJW 1960, 1250; NJW 1968, 1136, 1137 [BGH 29.03.1968 - I ZR 97/66] ; Urteil vom 11. Dezember 1968 - I ZR 96/67) und sich auf eine fehlende Kenntnis der Tarifvorschriften nicht berufen kann.
  • BGH, 07.04.1960 - II ZR 224/58
    Auszug aus BGH, 23.04.1969 - I ZR 101/67
    Daß im Streitfall dem Kläger die Unzulässigkeit tarifwidriger Vereinbarungen bekannt war, ist nicht streitig - der Kläger bestreitet vielmehr, eine solche Vereinbarung geschlossen zu haben, was aber zugunsten der Beklagten zu unterstellen ist - die Beklagte muß sich zumindest so behandeln lassen, als ob ihr die Tarifwidrigkeit und damit die Nichtigkeit der Vereinbarung bekannt gewesen wäre; der Bundesgerichtshof hat insoweit bereits mehrfach ausgesprochen, daß der in einem nicht unbeachtlichen Umfang mit dem Güterkraftverkehr zusammenarbeitende Unternehmer sich von den Tarifvorschriften Kenntnis verschaffen muß (BGH NJW 1960, 1250; NJW 1968, 1136, 1137 [BGH 29.03.1968 - I ZR 97/66] ; Urteil vom 11. Dezember 1968 - I ZR 96/67) und sich auf eine fehlende Kenntnis der Tarifvorschriften nicht berufen kann.
  • RG, 19.10.1928 - III 70/28

    Teilnichtigkeit eines Vertrages

    Auszug aus BGH, 23.04.1969 - I ZR 101/67
    Nach ständiger Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 122, 138, 140) gehört zum Rechtsgeschäft eine auf Erzeugung von Rechtswirkungen gerichtete Absicht der Beteiligten.
  • BGH, 06.11.1985 - IVa ZR 266/83

    Abbedingung des Kausalitätserfordernisses beim Maklervertrag; Wirksamkeit einer

    Wer sich bei einem einheitlichen Rechtsgeschäft, das jedenfalls zum Teil nichtig ist, auf die Gültigkeit des Restgeschäftes beruft, trägt die Beweislast für die Tatsachen, aus denen sich ergibt, daß das Rechtsgeschäft auch ohne den nichtigen Teil vorgenommen worden wäre (RGZ 141, 104, 109; vgl. weiter BGHZ 45, 376, 379/380, dazu Mattern, LM BGB § 139 Nr. 35 insbesondere Bl. 2 R und Urteil vom 23.4.1969 - I ZR 101/67 - LM BGB § 139 Nr. 42 Bl. 2).
  • BGH, 20.03.1975 - II ZR 87/73

    Unzulässige Verkürzung eines Beförderungsentgelts einer Spedition durch

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Güterkraftverkehrsgesetz muß sich ein in nicht unerheblichem Umfange mit dem Güterverkehr zusammenarbeitender Unternehmer von den Tarifentgelten und -Vorschriften Kenntnis verschaffen (BGH, Urt. v. 23.4.69 - I ZR 101/67 IM BGB § 139 Nr. 42 m.w.N.).
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